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Endbenutzer-Lizenzvertrag für Software der Gänssle GmbH - www.gaenssle.de

Hinweis für den Anwender: Bitte lesen Sie den folgenden
Vertrag sorgfältig durch. Mit der Installation der Software
erklären Sie Ihr ausdrückliches Einverständnis, an die
Bestimmungen dieses Vertrages gebunden zu sein.
Wenn Sie mit den Bestimmungen dieses Vertrages nicht
einverstanden sind, dürfen Sie die Software nicht verwenden.

§1 Vertragsgegenstand
1) Gegenstand des Vertrages sind die Computerprogramme (im Folgenden "Software"),
die Programmbeschreibungen und Bedienungsanleitungen.
2) Dem Anwender werden an der Software Nutzungsrechte eingeräumt.
3) Das in der Bedienungsanleitung dargestellte Computerprogramm entspricht dem
heutigen Stand der Technik. Die Gänssle GmbH (im folgenden
Lizenzgeber genannt) macht jedoch darauf aufmerksam, dass es nach dem heutigen
Stand der Technik nicht möglich ist, Software so herzustellen, dass sie in
allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet.
4) Der Lizenzgeber stellt diese Software auf ihrem Server lediglich zum Download bereit.
Der Lizenzgeber bietet nicht die Übertragung dieser Software auf den Computer des
Anwenders an.

§2 Umfang der Benutzung
Der Lizenzgeber gewährt dem Anwender der Software (im folgenden "Lizenznehmer"
genannt) das einfache, nicht ausschließliche und persönliche Recht, die Software
ausschließlich auf einem einzelnen Computersystem und
nur an einem Ort zu benutzen (im folgenden "Lizenz" genannt), so wie dies im
folgenden beschrieben wird:

1) Der Lizenznehmer darf die Software auf einem Computer
installieren, in den Arbeitsspeicher laden und abspielen.
2) Zur Nutzung auf zwei oder mehr Computern oder im Netzwerk sind weitere Lizenzen
zu erwerben.
3) Der Lizenznehmer darf eine Sicherheitskopie der Software anfertigen.

§3 Besondere Beschränkungen
Dem Lizenznehmer ist es insbesondere untersagt,
1) über den in §2 genannten Rahmen hinaus Kopien der Software, ganz oder auszugsweise,
auf gleichen oder anderen Trägern zu fertigen.
2) die Komponenten der Software zu trennen, um sie an mehr als einem Computer zu nutzen.
3) die Software abzuändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren
oder zu disassemblieren, von der Software abgeleitete Werke zu erstellen oder
das schriftliche Material zu vervielfältigen, es zu übersetzen oder abzuändern
oder vom schriftlichen Material abgeleitete Werke zu erstellen.
4) die Software an Dritte weiterzugeben, zu vermieten,
zu verleasen oder in irgendeiner anderen Form zu verwerten. Dies gilt
auch für Kopien der Software.
5) die Software oder Kopien davon entgeltlich an Dritte weiterzugeben. Dieses
Softwarepaket darf nicht ohne Erlaubnis des Lizenzgebers auf
kommerziellen Datenträgern (beispielsweise Sampler-CD, Shareware-CD, als
OEM-Versionen) verbreitet werden.

§4 Inhaber von Rechten
1) Diese Software ist urheberrechtlich geschützt. Alle aus dem Urheberrecht
resultierenden Rechte stehen dem Lizenzgeber zu. Das Urheberrecht umfasst insbesondere
den Programmcode, die Dokumentation, das Erscheinungsbild, die Struktur und
Organisation der Programmdateien, den Programmnamen, Logos und andere
Darstellungsformen innerhalb der Software.
2) Der Lizenznehmer erhält nur das individuelle Nutzungsrecht an der Software.
Ein Erwerb von Rechten an der Software selbst ist damit nicht verbunden. Der
Lizenzgeber behält sich alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs-
und Verwertungsrechte an der Software vor.

§5 Dauer des Vertrages
1) Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Das Recht des Lizenznehmers zur Benutzung
der Software erlischt automatisch ohne Kündigung, wenn er eine Bedingung dieses
Vertrages verletzt.
2) Erlischt das Nutzungsrecht, ist der Lizenznehmer verpflichtet, die Software auf
seinem Computersystem zu deinstallieren. Er verpflichtet sich ebenso, alle Kopien
der Software, das vollständige schriftliche Material sowie alle Kopien desselben,
einschließlich etwaiger abgeänderter Exemplare zu vernichten.

§6 Gewährleistung
Die Nutzungsrechte an dieser Software werden dem Lizenznehmer nach Bezahlung des Kaufpreises eingeräumt.
Der Rücktritt vom Vertrag ist gleich aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen.
Der Lizenznehmer verzichtet auf unwiderruflich auf alle seine Rechte aus dem Fernabsatzgesetz.
Es findet weder kaufrechtliches noch sonstiges Gewährleistungsrecht Anwendung.
Der Lizenznehmer akzeptiert dieses Programm in der Form, wie es derzeit vorliegt.
Dem Lizenznehmer stehen somit keinerlei Gewährleistungsansprüche zu.

§7 Haftung
1) Der Lizenzgeber stellt die Möglichkeit eines bestimmungsgemäßen Gebrauchs der
Software in Übereinstimmung mit der Programmbeschreibung sicher. Es wird keine
Haftung dafür übernommen, dass die Software für die Zwecke des Anwenders geeignet
ist und mit beim Anwender vorhandener Software zusammenarbeitet. Es obliegt dem
Lizenznehmer zu prüfen, ob das Produkt seinen Anforderungen genügt.
2) Schadensersatzansprüche gegen den Lizenzgeber sind unabhängig vom Rechtsgrund, insbesondere
aufgrund Verzug oder Unmöglichkeit, der Verletzung Beratungs- und vertraglicher
Nebenpflichten, vorvertraglicher Pflichten, positiver Vertragsverletzung, der
Verletzung gewerblicher Schutzrechte Dritter und unerlaubter Handlung ausgeschlossen,
es sei denn, der Lizenzgeber hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder die
Schadensersatzansprüche resultieren aus der Verletzung einer zugesicherten Eigenschaft.
3) Soweit der Lizenzgeber dem Grunde nach haftet, wird der Schadensersatzanspruch auf den
vorhersehbaren Schaden begrenzt. In jedem Fall ist der Ersatz für Folgeschäden wie
entgangener Gewinn ausgeschlossen. Diese Schadensbegrenzung gilt nicht, wenn das
Schaden auslösende Ereignis durch einen ihrer gesetzlichen Vertreter oder leitenden
Angestellten grob fahrlässig oder vorsätzlich ausgelöst wurde.
4) Alle Schadensersatzansprüche gegen den Lizenzgeber verjähren in sechs Monaten nach Erhalt der
Software. Dies gilt nicht für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
5) Auf Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sind diese Bestimmungen nicht anwendbar.

§8 Schadensminderungsobliegenheit
1) Der Lizenznehmer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er von den auf seinem
Computer befindlichen Daten regelmäßig in ausreichenden Zeitabständen (in der Regel
wöchentlich) Sicherungskopien anzufertigen hat. Tut er dies nicht, verstößt er gegen
seine Schadensminderungsobligenheit. Der Lizenzgeber haftet nicht für infolge dieses Verstoßes
entstandene Schäden.
2) Der Lizenznehmer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er die Software nicht in
gefährlicher Umgebung einsetzen darf, die fehlerfreien Betrieb voraussetzt (Hoch-Risiko-
Aktivitäten wie beispielsweise Betrieb von Kernkraft-Einrichtungen, Waffensystemen,
Luftfahrtnavigations- oder Kommunikationssystemen oder lebenserhaltenden Maschinen).
Tut er dies dennoch, verstößt er gegen seine Schadensminderungsobliegenheit. Der Lizenzgeber
haftet nicht für infolge dieses Verstoßes entstehende Schäden.

§9 Vertragsänderungen und Abwehrklausel
1) Diese Nutzungsbedingungen gelten in ihrer jeweils gültigen, auf der Webseite
www.gaenssle..de veröffentlichten Form.
2) Diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen werden auch dann Vertragsinhalt, wenn der
Lizenznehmer anders lautende Vertragsbedingungen hat, auch wenn der Lizenzgeber im Einzelfall
nicht widerspricht.

§10 Rechtswahl
Auf sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien, einschließlich des Deliktsrechts,
findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Der Gerichtsstand ist München.

§11 Schlussbestimmungen
1) Ergänzungen dieses Vertrages einschließlich dieser Klausel bedürfen der Schriftform.
2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden,
wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame
oder nicht durchführbare Bestimmung ist nach Möglichkeit durch eine zulässige, im
wirtschaftlichen ihr gleichkommende zu ersetzen.
3) Auf diesen Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Gerichtsstand ist Sitz des Lizenzgebers. Alle Fragen bezüglich der Gültigkeit, der
Auslegung sowie der Erfüllung der Vertragsinhalte sollen am Gerichtsstand des Lizenzgebers
in der Bundesrepublik Deutschland geklärt werden.

Wenn Sie Fragen zu diesem Lizenzvertrag haben, finden Sie weitere Informationen unter www.gaenssle.de
Möchten Sie sich aus einem anderen Grund mit dem Lizenzgeber in Verbindung setzen,
senden Sie bitte eine Email aus dem Emailformular von www.gaenssle.de

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